Lektion 3 von 4

3.4 · Recht, Anlaufstellen und Zivilcourage

Das Recht hinkt der Realität nach.

Digitale Gewalt verbreitet sich schneller, als der Gesetzgeber neue Normen schaffen kann. Trotzdem gibt es bereits eine Reihe von Paragraphen, die in vielen Fällen greifen — wenn man sie kennt und auf die richtige Stelle anwendet.

Die wichtigsten Paragraphen

§ 201a StGB — Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Schützt Personen davor, dass Bildaufnahmen ihres höchstpersönlichen Bereichs (etwa intime Aufnahmen) ohne Einwilligung hergestellt oder verbreitet werden. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

§ 201b StGB (geplant) — KI-Pornografie

Eine geplante Erweiterung, die explizit KI-generierte pornografische Inhalte unter Strafe stellt — auch wenn die abgebildete Person nie beteiligt war. Die Diskussion läuft, der Paragraph ist im Stand 2026 noch nicht in Kraft.

§ 184b StGB — Verbreitung von Kinderpornografie

Die zentrale Norm zum Schutz von Minderjährigen vor sexualisierten Inhalten. Wichtig: 2024 wurde die Mindeststrafe in Bagatellfällen herabgesetzt — etwa wenn Eltern oder Lehrkräfte Inhalte zur Beweissicherung empfangen oder weiterleiten. Hintergrund: Vorher wurden auch sie unter dieselbe Mindeststrafe wie aktive Verbreiter gestellt, was zu absurden Ergebnissen führte.

§ 238 StGB — Nachstellen (Stalking)

Greift bei wiederholter Belästigung, auch digital. Voraussetzung: Eignung, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

§ 185, 186, 187 StGB — Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung

Klassische Ehrverletzungs-Tatbestände. Auch online anwendbar.

Anlaufstellen — wer hilft konkret?

Becker schildert im Podcast: „Viele Betroffene wissen nicht, wohin. Sie googeln stundenlang, finden zehn verschiedene Hotlines, geben auf. Dabei gibt es ein paar wenige, sehr gut aufgestellte Anlaufstellen — die müssen wir nur kennen.”

HateAid

Gemeinnützige Organisation gegen digitale Gewalt. Bietet kostenlose Erstberatung, juristische Hilfe, in manchen Fällen Prozesskostenfinanzierung. Besonders stark in Fällen von Hate Speech gegen exponierte Frauen. hateaid.org

BSI — Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Hat eine Übersichtsseite zu digitaler Gewalt mit Hilfen, Anlaufstellen, Prävention. Vertrauenswürdige zentrale Quelle.

SafeNow (App)

Eine Smartphone-App mit Notfall-Funktion: Ein Knopf sendet im Notfall die eigene Position an vertrauenspersonen plus einen lauten Warnton. Nicht explizit für digitale Gewalt entwickelt — aber bei Stalking-Fällen relevant.

Klicksafe.de

Bietet Materialien für Lehrkräfte, Eltern und Jugendliche zu allen Aspekten digitaler Mediennutzung — auch zu digitaler Gewalt.

juuuport

Selbsthilfeplattform für Jugendliche. Junge Menschen beraten andere junge Menschen — niedrigschwelliger Einstieg, anonym möglich.

Zivilcourage online — was Sie tun können

Wenn Sie online Zeugin oder Zeuge digitaler Gewalt werden, haben Sie mehr Optionen als nur „Wegklicken”:

  • Bei Hate Speech-Kommentaren: Melden Sie den Kommentar bei der Plattform. Studien zeigen: Plattformen löschen häufiger, wenn Inhalte mehrfach gemeldet werden.
  • Beim Entdecken eines Fake-Profils einer bekannten Person: Sprechen Sie die Person direkt an — nicht öffentlich. Sie hilft das mehr, als zehn besorgte Posts.
  • Bei dauerhaftem Stalking-Verdacht: Begleiten Sie die betroffene Person zur Polizei oder zu HateAid. Niemand sollte solche Wege allein gehen.
  • In Diskussionen: Stellen Sie sich gegen Täter-Opfer-Umkehr. „Sie hätte das Bild nicht verschicken dürfen” ist nicht angemessen.

Eine ehrliche Schlussbemerkung

Digitale Gewalt ist nicht gelöst. Sie wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich zunehmen — KI-Tools machen sie einfacher, Plattformen tun zu wenig, das Recht hinkt nach. Aber: Aufklärung, kluge Reaktion, Anlaufstellen und Zivilcourage machen einen messbaren Unterschied. Nicht für alle. Aber für viele.

Reflexionsfragen

  • Welche der genannten Anlaufstellen war Ihnen vor diesem Kurs unbekannt — und warum?
  • Wann haben Sie zuletzt etwas online gemeldet? Was hat sich daraus ergeben?
  • Wie würden Sie einer betroffenen Schülerin / einem betroffenen Schüler in den nächsten 30 Minuten konkret helfen?

Testfragen: · Lektion 3.4

3 Fragen 60% zum Bestehen